Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 44 SGB V Ziff. 3. RS 2007/02
§ 44 SGB V Ziff. 3. RS 2007/02, Berechnung, Höhe und Zahlung des Krankengeldes
Versicherte nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V haben nur dann einen Krankengeldanspruch, wenn sie Arbeitnehmer sind. . .
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