Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
§ 1 ASG
§ 1 ASG, Vorrang des freien Arbeitsvertrags
1 Das Grundrecht der freien Wahl des Arbeitsplatzes (Artikel 12 GG) gilt auch in Spannungszeiten und im Verteidigungsfall. 2 Von den in § 2 geregelten Verpflichtungsbefugnissen darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn und soweit die in der genannten Vorschrift aufgeführten Arbeitsleistungen nicht auf der Grundlage der Freiwilligkeit sichergestellt werden können.
Kontakt zur AOK NordWest
Persönlicher Ansprechpartner