Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 4.1.3.5. RS 2022/06
Ziff. 4.1.3.5. RS 2022/06, Einmalzahlungen im Rahmen einer Beschäftigung im Übergangsbereich
Werden Einmalzahlungen im Rahmen einer Beschäftigung innerhalb des Übergangsbereichs 1 (§ 20 Absatz 2 SGB IV) gezahlt, ist die tatsächliche (nicht die beitragspflichtige) Bruttoeinmalzahlung bei der Krankengeldberechnung zu berücksichtigen (§ 47 Absatz 1 Satz 8 SGB V).
1 Der Begriff "Übergangsbereich" ersetzt zum 1. 7. 2019 den bisherigen Begriff "Gleitzone", siehe RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilitätsgesetz.
Kontakt zur AOK NordWest
Persönlicher Ansprechpartner