Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 12.7.4. RS 2022/06
Ziff. 12.7.4. RS 2022/06, Flexible Arbeitszeitenregelungen
Während einer vollständigen Freistellung von der Arbeitsleistung aufgrund einer flexiblen Arbeitszeitenregelung besteht kein Anspruch auf Krankengeld nach § 44b SGB V, da wegen der Begleitung nach § 44b SGB V kein Verdienstausfall entsteht (siehe Abschnitt 12.2.1.1.1.1). Insofern greift die Ruhensregelung des § 49 Absatz 1 Nummer 6 SGB V nur für Freistellungsphasen, in denen lediglich eine teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung erfolgt. Weitere Ausführungen siehe Abschnitt 6.6 und seiner Unterabschnitte.
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