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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 1592 BGB
§ 1592 BGB, Vaterschaft
Vater eines Kindes ist der Mann,
- 1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
- 2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
- 3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Absatz 1 FamFG gerichtlich festgestellt ist.
Nummer 3 neugefasst durch G vom 23. 4. 2004 (BGBl. I S. 598), geändert durch G vom 17. 12. 2008 (BGBl. I S. 2586).
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