Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 26 PsychTh-RL
§ 26 PsychTh-RL, Übende und suggestive Interventionen
(1) 1 Psychosomatische Grundversorgung kann auch durch übende und suggestive Interventionen unter Einschluss von Instruktionen und von Bearbeitung therapeutisch bedeutsamer Phänomene erfolgen. 2 Dabei können folgende Interventionen zur Anwendung kommen:
- 1. Autogenes Training als Einzel- oder Gruppenbehandlung (Unterstufe),
- 2. Jacobsonsche Relaxationstherapie als Einzel- oder Gruppenbehandlung,
- 3. Hypnose in Einzelbehandlung.
(2) 1 Die Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung gemäß Absatz 1 Nummer 1 und 2 sind auch als Gruppenbehandlung mit mindestens 2 bis höchstens 10 Patientinnen und Patienten durchführbar. 2 Eine Kombination von Einzel- und Gruppenbehandlung ist möglich.
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