Überblick: Was ist eine unständige Beschäftigung?

Eine unständige Beschäftigung dauert weniger als eine Woche. Wichtig für die sozialversicherungsrechtliche Einordnung ist die Frage, ob der Arbeitnehmer die unständige Beschäftigung berufsmäßig oder nicht berufsmäßig ausübt.

Definition unständige Beschäftigung

Als unständig wird eine Beschäftigung dann bezeichnet, wenn das Arbeitsverhältnis entweder vertraglich oder der Natur der Sache nach auf weniger als eine Woche (sieben aufeinanderfolgende Kalendertage) befristet ist. Der Natur der Sache nach ist eine Beschäftigung befristet, wenn vertraglich nicht die Arbeitsdauer, sondern eine bestimmte Arbeitsleistung vereinbart ist, zum Beispiel das Schneiden eines Filmes, Synchronsprechen oder die Erstellung eines Radiofeatures. Ein häufiger Wechsel des Arbeitgebers oder ein Wechsel in der Art der Beschäftigung ist nicht Grundvoraussetzung für die Annahme, dass eine unständige Beschäftigung vorliegt.

Als Woche ist dabei nicht die Kalenderwoche (von Montag bis Sonntag), sondern die arbeitsrechtliche Beschäftigungswoche mit einem Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Kalendertagen zu verstehen. Beschäftigungsfreie Samstage, Sonn‑ und Feiertage sind bei der Dauer der Beschäftigung mitzuzählen. Wie lange an einem Arbeitstag gearbeitet wird, ist dabei unerheblich.

Unständig Beschäftigte arbeiten hauptsächlich in Branchen, in denen das Arbeitsaufkommen wenig planbar und gebündelt auftritt, zum Beispiel in der Film- und Medienbranche, aber auch in gewerblichen Bereichen wie Bau und Logistik.

Besonderheiten in der Sozialversicherung

Grundsätzlich sind unständig Beschäftigte wie versicherungspflichtige dauerbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu betrachten. In der Sozialversicherung gelten für Erstere aber einige zusätzliche Regeln:

  • In der Kranken- und Pflegeversicherung besteht die Mitgliedschaft auch an den Tagen fort, an denen der berufsmäßig unständig Beschäftigte vorübergehend nicht beschäftigt wird. Das gilt längstens für drei Wochen beziehungsweise 21 Kalendertage.
  • In der Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungsfreiheit, wenn die unständige Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird. Wer eine unständige Beschäftigung nicht berufsmäßig ausübt, ist in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Hier kommt es auf die genaue Unterscheidung an.
  • In der Rentenversicherung sind berufsmäßige und nicht berufsmäßige unständig Beschäftigte versicherungspflichtig.

Berufsmäßigkeit oder Nichtberufsmäßigkeit

Berufsmäßig wird eine Beschäftigung dann ausgeübt, wenn sie für die Person nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Die unständige Beschäftigung wird berufsmäßig ausgeübt, wenn sie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihres zeitlichen Umfangs die Erwerbstätigkeit in dem Kalendermonat der Ausübung prägt.

Zur Unterscheidung gibt es bei unständig Beschäftigten seit dem 1. Januar 2020 im Meldeverfahren folgende Personengruppen:

  • 117 Nicht berufsmäßig unständige Beschäftigte (versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung)
  • 118 Berufsmäßig unständig Beschäftigte (nicht versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung)

Beispiel: berufsmäßig ausgeübte unständige Beschäftigung

Julia Speck hat in München eine Ausbildung als Cutterin gemacht und ist aus privaten Gründen nach Köln gezogen. Sie hat bisher keine Daueranstellung gefunden, aber sofort ein interessantes Angebot von einer Fernsehproduktionsfirma erhalten. Sie soll eine Doku schneiden, die gerade produziert worden ist. Sie kommt am Dienstag, am Donnerstag und am Freitag für jeweils sieben Stunden in die Firma und schneidet das Material.

Das Arbeitsverhältnis in der Produktionsfirma stellt eine unständige Beschäftigung dar. Julia Speck arbeitet an drei Tagen projektbezogen (Schneiden der Doku). Julia Speck übt die unständige Beschäftigung berufsmäßig aus, sie ist im Moment ihre Haupteinnahmequelle. Der Personengruppenschlüssel ist 118.

Beispiel: nicht berufsmäßig ausgeübte unständige Beschäftigung

Florian Kerntner ist gelernter Industriekaufmann und seit drei Jahren in einem Buchverlag mit einer Arbeitszeit von 40 Wochenstunden und einem Monatsgehalt von brutto 3.000 Euro fest angestellt.

Er ist begeisterter Hobbyfilmer. Ein Freund von ihm ist in der Filmbranche und erzählt ihm, dass gerade für einen Dreh dringend ein Kameraassistent gesucht wird. Der Job ist gut bezahlt und für Florian Kerntner eine gute Gelegenheit, in die Branche hineinzuschnuppern.

Florian Kerntner kann einmalig an drei Tagen als unständig beschäftigter Kameraassistent dort arbeiten. Er erhält hierfür ein einmaliges Entgelt von brutto 1.500 Euro. Er übt die unständige Beschäftigung nicht berufsmäßig aus. Personengruppenschlüssel ist 117.

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Broschüre Beschäftigung und Sozialversicherung

Weitere Fachinformationen für Arbeitgeber zum Thema unständige Beschäftigte finden Sie in der AOK-Broschüre Beschäftigung und Sozialversicherung.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 01.01.2024

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