Category Image
Gesetze

LPartG – Lebenspartnerschaftsgesetz

Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)
Sonstige
Navigation
Navigation

LPartG – Lebenspartnerschaftsgesetz



§ 1 LPartG, Lebenspartnerschaft

1 Nach dem 30. 9. 2017 können Lebenspartnerschaften zwischen 2 Personen gleichen Geschlechts nicht mehr begründet werden. 2 Dieses Gesetz gilt für

  • 1.vor dem 1. 10. 2017 in der Bundesrepublik Deutschland begründete Lebenspartnerschaften und
  • 2.im Ausland begründete Lebenspartnerschaften, soweit auf sie deutsches Recht anwendbar ist.

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK NordWest
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Expertenforum

Expertenforum

Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.