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Richtlinien

PflVerg-RL – Pflegevergütungs-Richtlinien

Richtlinien nach § 82c Absatz 4 SGB XI zum Verfahren nach § 82c Absätze 1 bis 3 und 5 SGB XI (Pflegevergütungs-Richtlinien) [PflVerg-RL]
Sozialversicherungsrecht
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PflVerg-RL – Pflegevergütungs-Richtlinien



§ 2 PflVerg-RL, Bildung von Regionen

Als Region für die Ermittlung des regional üblichen Entlohnungsniveaus nach § 3 gilt das jeweilige Bundesland.


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