Category Image
Rundschreiben

2019 - Rundschreiben Nr. 12

Gemeinsames Rundschreiben Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner zum 1. 1. 2020 [RS 2019/12]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2019 - Rundschreiben Nr. 12



Ziff. A.VI.3.2.2. RS 2019/12, Wegfall oder Entzug der Rente

(1) Eine Rente fällt kraft Gesetzes beim Vorliegen bestimmter Tatbestände weg, z. B. wenn die Witwe oder der Witwer heiratet, die Waise die Altersgrenze (Vollendung des 18. oder 27. Lebensjahres) erreicht, der Bezieher einer Altersrente eine rentenschädliche Beschäftigung ausübt oder die befristete Rente endet (zum Ende der Mitgliedschaft bei befristeten Renten oder Waisenrenten vgl. Ziff. A.I.3.7.3. und Ziff. A.I.3.7.4.).

(2) In Fällen, in denen bereits im Rentenbewilligungsbescheid der Wegfall der Rente bestimmt wird (befristete Renten), entfällt der Rentenanspruch mit Ablauf der Frist, ohne dass der Rentenversicherungsträger dazu einen Wegfallbescheid erteilt. Die Mitgliedschaft endet in diesen Fällen mit Ablauf des Monats, für den letztmalig Rente zu zahlen ist.Dies gilt auch dann, wenn die Rente irrtümlich über den Tag, an dem der Rentenanspruch endete, weitergezahlt worden ist.

(3) Entfällt der Rentenanspruch bei einer befristeten Rente vor Ablauf der Befristung oder bei einer unbefristeten Rente (z. B. durch Wiederheirat, Besserung des Gesundheitszustandes oder Überschreiten von Hinzuverdienstgrenzen vor Erreichen der Regelaltersgrenze), erteilt der Rentenversicherungsträger einen Bescheid über den Wegfall oder den Entzug der Rente. Die Mitgliedschaft endet in diesen Fällen erst mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid des Rentenversicherungsträgers unanfechtbar wird, frühestens mit Ablauf des Monats, für den die Rente letztmalig gezahlt wird.

(4) Wenn der Rentner gegen den Bescheid über den Wegfall oder Entzug der Rente einen Rechtsbehelf oder ein Rechtsmittel einlegt, gibt es je nach Ausgang des Widerspruchs- bzw. sozialgerichtlichen Verfahrens unterschiedliche Lösungen. Folgende Fallgestaltungen sind denkbar:

  • -Ergibt das Verfahren einen weiteren unbefristeten Rentenbezug, so bleibt die Mitgliedschaft weiterhin bestehen.
  • -Ergibt das Verfahren einen weiteren befristeten Rentenbezug, bleibt die Mitgliedschaft bis zum Ende des Monats erhalten, in dem der Widerspruchsbescheid unanfechtbar wird oder das Urteil Rechtskraft erlangt bzw. die Rente letztmalig gezahlt wird.
  • -Bestätigt das Verfahren den Wegfall- bzw. Entziehungsbescheid, so endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des Monats, in dem die Entscheidung unanfechtbar wird.
  • -Endet das Verfahren durch Vergleich, so endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des Monats, in dem der Vergleich verbindlich wird oder eine eventuelle Widerrufsfrist abläuft, soweit die Rente nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gewährt wird. Andernfalls endet sie mit Ablauf des Monats, für den letztmalig Rente zu zahlen ist.
  • -Wird das Verfahren durch Rücknahme des Rechtsbehelfs bzw. Rechtsmittels beendet, so endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des Monats der Rücknahme.

Beispiel 1:

Zubilligung einer Zeitrente am7 2. 2020
Wegfall der Zeitrente am30. 4. 2020
Das Sozialgericht bestätigt den Wegfall der Rente.
Zustellung des Urteils am18. 9. 2020
Ablauf der Berufungsfrist:19. 10. 2020
(18. 10. 2020 = Sonntag)
Ende der KVdR-Mitgliedschaft am31. 10. 2020

Beispiel 2:

Zubilligung einer Zeitrente am3. 9. 2020
Wegfall der Zeitrente am30. 4. 2020
Das Sozialgericht bestätigt den Wegfall der Rente.
Zustellung des Urteils am31. 8. 2020
Ablauf der Berufungsfrist:30. 9. 2020
Ende der KVdR-Mitgliedschaft am30. 9. 2020

Beispiel 3:

Zubilligung der Rente am7. 2. 2020
Wegfall der Zeitrente am30. 6. 2020
Ein Sozialgerichtsverfahren führt zur Weitergewährung der Rente bis zum31. 12. 2020
Zustellung des Urteils am21. 9. 2020
Ablauf der Berufungsfrist:21. 10. 2020
Ende der KVdR-Mitgliedschaft am31. 12. 2020

Beispiel 4:

Entzug der Rente zum30. 9. 2020
Zustellung des Bescheides am17. 8. 2020
Ablauf der Widerspruchsfrist:17. 9. 2020
- kein Widerspruch eingelegt -
Ende der KVdR-Mitgliedschaft am30. 9. 2020

Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK NordWest
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Expertenforum

Expertenforum

Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.