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Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 1

Grundsätzliche Hinweise Differenzierung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung nach Anzahl der Kinder und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft [RS 2024/01]
Sozialversicherungsrecht
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2024 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 2.3. RS 2024/01, Mitglieder, die vor dem 1. 1. 1940 geboren sind

Der Beitragszuschlag für Kinderlose ist nach § 55 Absatz 3 Satz 2 SGB XI nicht von Mitgliedern zu zahlen, die vor dem 1. 1. 1940 geboren sind. Die dieser Generation angehörenden Mitglieder der Geburtsjahrgänge vor 1940 sind generell vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausgenommen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich Kinder haben oder jemals hatten.


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