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Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsame Verlautbarung Erhebung und Erlass von Säumniszuschlägen im Rahmen des Gesamtsozialversicherungsbeitrags [RS 2024/02]
Sozialversicherungsrecht
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2024 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. 5.3. RS 2024/02, Einwilligung der Fremdversicherungsträger

Sofern die unter Ziff. 5.2. Buchstaben a bis d genannten Voraussetzungen für den Erlass von Säumniszuschlägen vorlagen, ist ungeachtet der Höhe der erlassenen Säumniszuschläge eine Zustimmung der Träger der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit nicht einzuholen bzw. gilt das Einvernehmen bei Beträgen von mehr als 1/6 der monatlichen Bezugsgröße gemäß § 76 Absatz 3 Satz 3 Nummer 3 SGB IV als hergestellt.


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