Category Image
Gesetze

AEntG – Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG)
Arbeitsrecht
Navigation
Navigation

AEntG – Arbeitnehmer-Entsendegesetz



§ 3 AEntG, Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen

1 Die Rechtsnormen eines bundesweiten Tarifvertrages finden unter den Voraussetzungen der §§ 4 bis § 6 auch auf Arbeitsverhältnisse zwischen einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und seinen im räumlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages beschäftigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zwingend Anwendung, wenn

  • 1.der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt ist oder
  • 2.eine Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a vorliegt.
2 § 2 Absatz 2 gilt entsprechend. 3 Eines bundesweiten Tarifvertrages bedarf es nicht, soweit Arbeitsbedingungen im Sinne des § 5 Nummer 2, 3 oder 4 Gegenstand tarifvertraglicher Regelungen sind, die zusammengefasst räumlich den gesamten Geltungsbereich dieses Gesetzes abdecken.

Satz 1 geändert und Satz 2 eingefügt durch G vom 10. 7. 2020 (BGBl. I S. 1657), bisheriger Satz 2 wurde Satz 3.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK NordWest
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Expertenforum

Expertenforum

Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.