Category Image
Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 24 SGB V Ziff. 9. RS 1988/01, Einrichtungen

Für die Inanspruchnahme von [Medizinischen Vorsorgeleistungen] für Mütter und Väter kommen die Einrichtungen des Müttergenesungswerkes oder gleichartige Einrichtungen in Betracht. . . Träger dieser Einrichtungen sind im Allgemeinen Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege. Unter vergleichbaren Einrichtungen sind solche zu verstehen, die ebenfalls schwerpunktmäßig medizinische [Vorsorgeleistungen] für Mütter [und Väter] bzw. für Mütter [und Väter] mit Kindern durchführen. Für die Belegung von Einrichtungen des MGW oder gleichartigen Einrichtungen wird . . . vorausgesetzt, dass mit diesen Einrichtungen Versorgungsverträge im Sinne des § 111a geschlossen sind.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK NordWest
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Expertenforum

Expertenforum

Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.