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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 29 SGB V Ziff. 1. RS 1988/01, Allgemeines

Der Anspruch auf Leistungen der kieferorthopädischen Behandlung wird auf die Fälle beschrankt, in denen erhebliche Funktionseinschränkungen vorliegen oder drohen.


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