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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 38 SGB V Ziff. 1. RS 1988/01, Einordnung und Art der Leistung

(1) Die Haushaltshilfe ist eine Leistung der Krankenbehandlung, Versicherungsfall für diese Leistung ist deshalb die behandlungsbedürftige Krankheit. Es handelt sich um eine Sach- und Rechtsanspruchsleistung. Haushaltshilfe nach Absatz 1 ist eine Regelleistung, Haushaltshilfe nach Absatz 2 eine Mehrleistung.

(2) Die Haushaltshilfe bei Mutterschaft ist in [§ 24h SGB V/§ 10 KVLG 1989] geregelt.


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