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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 39 SGB V Ziff. 7.3. RS 1988/01, Anzurechnende Maßnahmen

(1) Auf die [28]-Tage-Frist sind [nach § 39 Absatz 4 Satz 2 SGB V folgende] Maßnahmen anzurechnen . . .:

  • -Krankenhausbehandlung,
  • -[Anschlussrehabilitation (vgl. § 32 Absatz 1 Satz 2 SGB VI, § 40 Absatz 6 Satz 1 SGB V),
  • -sonstige Leistungen im Rahmen des § 40 Absatz 7 SGB V.]

(2) Zeiten, für die eine Zuzahlungspflicht wegen Bezuges von Übergangsgeld ([§ 32 Absatz 3 SGB VI]) nicht besteht, können nicht auf die [28]-Tage-Frist angerechnet werden.


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