Category Image
Rundschreiben

2016 - Rundschreiben Nr. 4

Gemeinsames Rundschreiben Meldeverfahren zur Sozialversicherung [RS 2016/04]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2016 - Rundschreiben Nr. 4



Ziff. 3.12. RS 2016/04, Betriebsdatenpflege durch die Rentenversicherung

Neben den Einzugsstellen (vgl. Ziff. 2.9.) kann auch die Deutsche Rentenversicherung Änderungen von Betriebsdaten sowie eine vom Beschäftigungsbetrieb abweichende Postanschrift mit dem Datenbaustein DBPA an die BA übermitteln.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK NordWest
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Expertenforum

Expertenforum

Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.