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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 4.6. RS 2022/06, Höhe des Krankengeldes im nachgehenden Leistungsanspruch

(1) Werden Versicherte im Zeitraum des nachgehenden Leistungsanspruchs arbeitsunfähig, sind für die Höhe des Krankengeldes die zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls geltenden Rechtsvorschriften für die rechtliche Beurteilung des gesamten Falls bestimmend.

(2) Umfasste das vorhergehende Versicherungsverhältnis einen Krankengeldanspruch, so umfasst auch der nachgehende Leistungsanspruch einen entsprechenden Krankengeldanspruch, welcher sich in der Höhe ebenfalls aus dem vorhergehenden Versicherungsverhältnis ableitet.


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