Category Image
Lexikon

Lexikon

Sozialversicherungsrecht | Arbeitsrecht | Steuerrecht
Navigation
Navigation



    Arbeitslosenversicherung

    Die Arbeitslosenversicherung ist ein eigenständiger Zweig im deutschen Sozialversicherungssystem. Gesetzliche Grundlage ist das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) – Arbeitsförderung.

    Zuständiger Träger ist die Bundesagentur für Arbeit; ihre Aufgaben sind u. a.:

    • Aktive Arbeitsplatzförderung,
    • Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen,
    • Beratung und Arbeitsvermittlung,
    • Zahlung von Leistungen an Arbeitslose sowie
    • Winterbauförderung.

    Versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sind grundsätzlich alle Personen, die gegen Entgelt beschäftigt sind. Auch für arbeitsunfähige Arbeitnehmer werden Beiträge aus Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld) gezahlt, wenn sie unmittelbar vor Leistungsbeginn in einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden haben.


    Vorherige Seite

    Nächste Seite
    Kontakt zur AOK NordWest
    Grafik Ansprechpartner

    Persönlicher Ansprechpartner

    Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
    Expertenforum

    Expertenforum

    Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.