Category Image
Lexikon

Lexikon

Sozialversicherungsrecht | Arbeitsrecht | Steuerrecht
Navigation
Navigation



    Härtefälle

    Der sog. Härtefall gilt nur für Zuzahlungen gesetzlich Versicherter zum Z - Zahnersatz. Eine vollständige Befreiung von den Zuzahlungen gibt es für die anderen Leistungsarten nur für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Andere Versicherte leisten Zuzahlungen bis zu ihrer individuellen B - Belastungsgrenze.


    Vorherige Seite

    Nächste Seite
    Weitere Inhalte

    Passende Rechtsdatenbankeinträge

    Kontakt zur AOK NordWest
    Grafik Ansprechpartner

    Persönlicher Ansprechpartner

    Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
    Expertenforum

    Expertenforum

    Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.