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SGB XIV – Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung

Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XIV)
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SGB XIV – Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung



§ 3 SGB XIV, Leistungen der Sozialen Entschädigung

Die Soziale Entschädigung umfasst:

  • 1.Leistungen des Fallmanagements und Leistungen in einer Traumaambulanz als Schnelle Hilfen nach Kapitel 4,
  • 2.die Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung nach Kapitel 5,
  • 3.Leistungen zur Teilhabe nach Kapitel 6,
  • 4.Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach Kapitel 7,
  • 5.Leistungen bei Blindheit nach Kapitel 8,
  • 6.Entschädigungszahlungen nach Kapitel 9,
  • 7.den Berufsschadensausgleich nach Kapitel 10,
  • 8.Besondere Leistungen im Einzelfall nach Kapitel 11,
  • 9.Leistungen bei Überführung und Bestattung nach Kapitel 12,
  • 10.den Ausgleich in Härtefällen nach Kapitel 13,
  • 11.Leistungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland nach Kapitel 14 sowie
  • 12.Leistungen nach den Vorschriften zu Besitzständen nach Kapitel 23.

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