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VwGO – Verwaltungsgerichtsordnung

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VwGO – Verwaltungsgerichtsordnung



§ 49 VwGO

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel

  • 1.der Revision gegen Urteile des Oberverwaltungsgerichts nach § 132,
  • 2.der Revision gegen Urteile des Verwaltungsgerichts nach §§ 134 und § 135,
  • 3.der Beschwerde nach § 99 Absatz 2 und § 133 Absatz 1 dieses Gesetzes sowie nach § 17a Absatz 4 Satz 4 GVG.

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