Category Image
Richtlinien

BRi – Begutachtungs-Richtlinien

Richtlinien zum Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach § 17 Absatz 1 SGB XI (Begutachtungs-Richtlinien - BRi)
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

BRi – Begutachtungs-Richtlinien



Ziff. 3.4. BRi, Begutachtung bei Krisensituationen von nationaler oder regionaler Tragweite

Auch in Krisensituationen ist unabhängig von ihrer Dauer ein bestmöglicher Zugang zur pflegerischen Versorgung sicherzustellen und den pflegebedürftigen Personen ein zeitnaher Zugang zu den ihnen zustehenden Leistungen zu gewähren. Das Gesetz sieht daher vor, dass eine Begutachtung bei einer Krisensituation von nationaler Tragweite oder, bezogen auf den Aufenthaltsort der versicherten Person, von regionaler Tragweite ausnahmsweise ohne Untersuchung der antragstellenden Person in ihrem Wohnbereich erfolgen kann.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK NordWest
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Expertenforum

Expertenforum

Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.