(1)
Die klinische Untersuchung umfasst in Abhängigkeit vom Lebensalter der Versicherten folgende Leistungen:
a)Ab dem Alter von 20 Jahren
-gezielte Anamnese
-Inspektion der genitalen Hautregion
-bimanuelle gynäkologische Untersuchung
-Spiegeleinstellung der Portio
-Befundmitteilung mit anschließender diesbezüglicher Beratung
b)Zusätzlich ab dem Alter von 30 Jahren
-Abtasten der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten einschließlich der Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung
-Inspektion der entsprechenden Hautregion
(2) Wird eine klinische Untersuchung nach der oKFE-RL in Anspruch genommen, besteht in dem Kalenderjahr, in dem die Untersuchung erfolgt ist, kein Anspruch auf eine solche nach der KFE-RL.
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