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Richtlinien

KFE-RL – Krebsfrüherkennungs-Richtlinie

Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie/KFE-RL)
Sozialversicherungsrecht
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KFE-RL – Krebsfrüherkennungs-Richtlinie



§ 12 KFE-RL, Inhalte des Früherkennungsprogramms

Die Früherkennung von Brustkrebs im Rahmen des Früherkennungsprogramms umfasst folgende in den §§ 13 bis § 17 näher geregelte Leistungen:

  • -Einladung (§ 13),
  • -Information und Aufklärung (§ 14),
  • -Anamnese und Erstellung der Screening-Mammographieaufnahmen (§ 15),
  • -Befundung der Screening-Mammographieaufnahmen (§ 16) und
  • -Abklärungsdiagnostik (§ 17).

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