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KFE-RL – Krebsfrüherkennungs-Richtlinie

Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie/KFE-RL)
Sozialversicherungsrecht
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KFE-RL – Krebsfrüherkennungs-Richtlinie



§ 25 KFE-RL, Klinische Untersuchungen

Die klinischen Untersuchungen umfassen bei Männern folgende Leistungen:

  • -Gezielte Anamnese,
  • -Inspektion und Palpation des äußeren Genitales einschließlich der entsprechenden Hautareale,
  • -Abtasten der Prostata vom After aus,
  • -Palpation regionärer Lymphknoten,
  • -Befundmitteilung mit anschließender diesbezüglicher Beratung.

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