Verwaltungsvereinbarung über die generelle Beauftragung der Krankenkassen durch die Unfallversicherungsträger zur Berechnung und Auszahlung des Verletzten- und Kinderverletztengeldes nach § 189 SGB VII in Verb. mit §§ 88 ff. SGB X (VV Generalauftrag)
Verwaltungsvereinbarung über die generelle Beauftragung der Krankenkassen durch die Unfallversicherungsträger zur Berechnung und Auszahlung des Verletzten- und Kinderverletztengeldes nach § 189 SGB VII in Verb. mit §§ 88 ff. SGB X (VV Generalauftrag)
Ziff. 7.2. VVGeneralauftrag, Nichterfüllung des Anspruchs auf Leistungsfortzahlung durch die Bundesagentur für Arbeit
Die Ausführungen unter Ziff. 7.1. gelten entsprechend bei Verweigerung der Fortzahlung von Leistungen nach dem SGB III durch die Bundesagentur für Arbeit (vgl. § 146 Absatz 3 SGB III).
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