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StPO – Strafprozessordnung

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StPO – Strafprozessordnung



§ 272 StPO, Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls

Das Protokoll über die Hauptverhandlung enthält

  • 1.den Ort und den Tag der Verhandlung;
  • 2.die Namen der Richter und Schöffen, des Beamten der Staatsanwaltschaft, des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und des zugezogenen Dolmetschers;
  • 3.die Bezeichnung der Straftat nach der Anklage;
  • 4.die Namen der Angeklagten, ihrer Verteidiger, der Privatkläger, der Nebenkläger, der Anspruchsteller nach § 403, der sonstigen Nebenbeteiligten, der gesetzlichen Vertreter, der Bevollmächtigten und der Beistände;
  • Nummer 4 neugefasst durch G vom 25. 6. 2021 (BGBl. I S. 2099).

  • 5.die Angabe, dass öffentlich verhandelt oder die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.

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