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Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler) [BVSzGs]
Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler) [BVSzGs]
Anlage BVSzGs, Mindestinhalte eines Fragebogens im Sinne des § 6 Absatz 3 zur Feststellung der Beitragspflicht sowie zur Feststellung von Änderungen in den Verhältnissen
-Angaben zur Person
-Angaben zum Familienstand
-Angaben zum Erwerbsstatus/zur Personenkreiszugehörigkeit
-Angaben zu den eigenen beitragspflichtigen Einnahmen
-Erklärung, dass beitragspflichtige Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen
-Angaben zu Einnahmen aus unselbständiger Arbeit (Arbeitsentgelt, Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung, Dienstbezüge, Einmalzahlungen, Sonderzahlungen etc.)
-Angaben zu Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit
-Angaben zu Renten (aus der Rentenversicherung, aus der Unfallversicherung, aus privater Renten-/Lebensversicherung etc.)
-Angaben zu Versorgungsbezügen (Betriebsrenten, Zusatzversorgung, Pensionen etc.)
-Angaben zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
-Angaben zu Einnahmen aus Kapitalvermögen
-Angaben über den Bezug von Leistungen nach dem SGB XII
-Angaben über sonstige beitragspflichtige Einnahmen (Abfindungen, Unterhaltszahlungen etc.)
-Angaben zu den Einnahmen des nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartners, wenn dieser keiner Krankenkasse angehört
-Höhe der Einnahmen des Ehegatten/Lebenspartners
-Angaben über die Anzahl der berücksichtigungsfähigen unterhaltsberechtigten Kinder
-Hinweis auf Vorlagepflicht bestimmter Einkommensnachweise
-Hinweis auf Mitteilungspflicht bei Änderungen in den Verhältnissen
-Datum und Unterschrift des Mitglieds bzw. des gesetzlichen Vertreters; wird der Fragebogen in einer für die elektronische Versendung an die Krankenkasse bestimmten Fassung verwendet, entfällt das Unterschriftserfordernis
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