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Gesetze

AufenthG – Aufenthaltsgesetz

Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
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AufenthG – Aufenthaltsgesetz



§ 18b AufenthG, Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

Einer Fachkraft mit akademischer Ausbildung wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung erteilt.

§ 18b neugefasst durch G vom 16. 8. 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217).


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