Der nach § 11a bestehende Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen schließt die Anwendung sowohl von Einzelimpfstoffen als auch von Kombinationsimpfstoffen bei entsprechender Indikation ein; nachfolgend werden nur solche Impfungen gelistet, für die bei einem Lieferengpass Kombinationsimpfstoffe mit zusätzlichen Antigenen empfohlen werden, für deren Einsatz nach Anlage 1 kein Anspruch besteht oder für die kein alternativer Impfstoff empfohlen wird.
Vom Lieferengpass betroffener empfohlener Impfstoff
Empfohlene Alternative(n) und Hinweise zur Umsetzung 2
HepB
HepB-Einzelimpfstoff
Kombinationsimpfstoff HepA+B
Herpes zoster
Adjuvantierter Herpes-zoster-Totimpfstoff
Keine Alternative (Verschiebung des Impftermins)
Influenza (als Standardimpfung für Personen ≥ 60 Jahre)
Inaktivierter Hochdosis- oder MF59-adjuvantierter Influenza-Impfstoff mit aktueller, von der WHO empfohlener Antigenkombination
Inaktivierte Influenza-Impfstoffe (Zellkultur-basierte, Ei-basierte und rekombinante Impfstoffe)
Masern, Mumps, Röteln
MMR-Kombinationsimpfstoff
MMR-V-Kombinationsimpfstoff Zu beachten ist das bei Kindern < 5 Jahre leicht erhöhte Risiko von Fieberkrämpfen 5 bis 12 Tage nach der erstmaligen Gabe des kombinierten MMR-V-Impfstoffs (siehe Epidemiologisches Bulletin Nr. 30 vom 30. 7. 2012)
Pneumokokken
PCV20
Keine Alternative (Verschiebung des Impftermins)
Tetanus, Diphtherie, Pertussis
TdaP-/Tdap-Kombinationsimpfstoff
Tdap-IPV-Kombinationsimpfstoff
1 nach Maßgabe der Vorgaben zur Grundimmunisierung und Indikationsimpfung in Anlage 1 zu dieser Richtlinie
2 unter Beachtung der Zulassungsbeschränkungen gemäß Fachinformation
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