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    BVerfG 25.01.2016 - 1 BvR 1373/15 - Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Meinungsfreiheit durch Verurteilung wegen Billigung von Straftaten (§ 140 StGB)

    Normen

    Artikel 5, § 140

    Vorinstanz

    vorgehend Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 31. März 2015, Az: 1 Rev 62/14, Beschluss
    vorgehend LG Hamburg, 25. August 2014, Az: 711 Ns 30/14, Urteil
    vorgehend AG Hamburg, 6. Februar 2014, Az: 250 Cs 156/13, Urteil

    Gründe

    1

    Die angegriffene Verurteilung gemäß § 140 StGB bewegt sich im Ergebnis im fachgerichtlichen Wertungsrahmen. Gegenstand der angegriffenen Entscheidungen sind Plakate, die Straftaten abbilden und mit der Aufforderung "abwerten!" überschrieben sind. Diese haben appellativen Charakter und sind geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, da sie bei den Angesprochenen Handlungsbereitschaft auslösen oder Hemmschwellen herabsetzen können. Die Verurteilung dient damit, wie nach Art. 5 Abs. 1 GG geboten, dem Schutz der Rechte Dritter und der Gewährleistung von Friedlichkeit, nicht aber lediglich einem Schutz vor allgemeiner Beunruhigung (vgl. BVerfGE 124, 300 335>).

    2

    Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

    3

    Diese Entscheidung ist unanfechtbar.


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