Category Image
Rundschreiben

2017 - Rundschreiben Nr. 10

Gemeinsames Rundschreiben zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft [RS 2017/10]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2017 - Rundschreiben Nr. 10



Ziff. 9.2.2.5. RS 2017/10, Beginn eines Arbeitsverhältnisses während der Schutzfrist

Beginnt ein Arbeitsverhältnis während der Schutzfristen, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn trotz der fehlenden Arbeitsleistung und mangelnden Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber eine Mitgliedschaft zustande kommt (BSG, Urteil vom 28. 2. 2008 — B 1 KR 17/07 R). Das Mutterschaftsgeld ist bei diesem Sachverhalt vom Beginn des Arbeitsverhältnisses an zu zahlen (§ 24i Absatz 3 Satz 6 SGB V). Dies kann beispielsweise bei einer Lehrerin der Fall sein, die ihren Vorbereitungsdienst (Referendarzeit) im Beamtenverhältnis nach Beginn der Mutterschutzfrist abgeschlossen hat und anschließend unmittelbar oder nach wenigen Wochen als Arbeitnehmerin eingestellt wird und die Beschäftigung wegen der Schutzfrist nach § 3 MuSchG nicht aufnimmt.

Beispiel 7: Wechsel von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis während der Schutzfrist

Lehrerin (Referendarin)
Ende der Referendarzeit (im Beamtenverhältnis)30. 6.
Übernahme in den Schuldienst als Angestellte ab1. 7.
Voraussichtlicher Entbindungstag10. 7.
Tatsächlicher Entbindungstag12. 7.
Beginn der Schutzfrist nach § 3 Absatz 1 MuSchG29. 5.

Bis zum 30. 6. besteht eine private Krankenversicherung. Ab dem 1. 7. wird eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse begründet.

Lösung:

Mit dem Wechsel von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis während der Schutzfrist ist ab dem 1. 7. Mutterschaftsgeld zu zahlen.

Beispiel 8: Beginn des Arbeitsverhältnisses während der Schutzfrist

Schulbesuch bis 30. 6. (familienversichert oder privat krankenversichert). Zum 1. 7. ist eine Beschäftigung als Auszubildende vereinbart und es wird eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse begründet. Entbindung erfolgt am 5. 7.

Lösung:

Ab Beginn des Arbeitsverhältnisses als Auszubildende (1. 7.) ist Mutterschaftsgeld zu zahlen.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK NordWest
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Expertenforum

Expertenforum

Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.