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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 3.1.1.1.2.7.1. RS 2022/06, Anspruchsvoraussetzungen

(1) Zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verbesserung ihrer Vermittlungsaussichten haben Arbeitnehmende Anspruch auf Transfer-Kurzarbeitergeld zur Förderung der Eingliederung bei betrieblichen Restrukturierungen, wenn

  • -und solange sie von einem dauerhaften unvermeidbaren Arbeitsausfall mit Entgeltausfall betroffen sind,
  • -die betrieblichen Voraussetzungen vorliegen,
  • -die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • -sich die Betriebsparteien im Vorfeld der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Transferkurzarbeitergeld, insbesondere im Rahmen ihrer Verhandlungen über einen die Integration der Arbeitnehmenden fördernden Interessenausgleich oder Sozialplan nach § 112 BetrVG, von der Agentur für Arbeit beraten lassen haben und
  • -der dauerhafte Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt worden ist.

(2) Anspruch auf Transfer-Kurzarbeitergeld haben auch arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmende,

  • -wenn die Arbeitsunfähigkeit während des Bezugs von Transfer-Kurzarbeitergeld eintritt und
  • -solange Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall besteht oder ohne den Arbeitsausfall bestehen würde (vgl. § 111 Absatz 4 Satz 2 SGB III).

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