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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 14.2.1.1. RS 2022/06, Anspruchsberechtigte Personenkreise

Einen Anspruch auf Krankengeld nach § 44b SGB V haben alle gesetzlich Versicherten unabhängig von der Art der Versicherung und einem versicherten Krankengeldanspruch, sofern ihnen aufgrund der Begleitung nach § 44b SGB V ein Verdienstausfall entsteht (siehe hierzu Ziff. 14.2.1.3.).


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