Category Image
Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 14.2.1.1.1.5. RS 2022/06, Zulässige Beschäftigung während einer Elternzeit

Üben Versicherte während ihrer Elternzeit eine zulässige Beschäftigung nach § 15 Absatz 4 BEEG aus, besteht ein Anspruch auf Krankengeld nach § 44b SGB V bei einer Begleitung nach § 44b SGB V für diese Beschäftigung, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt werden. Wird während der Elternzeit keine Beschäftigung ausgeübt, besteht hingegen kein Anspruch auf ein Krankengeld nach § 44b SGB V (siehe Ziff. 14.2.1.1.11.1.).


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK NordWest
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Expertenforum

Expertenforum

Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.