| „1. | Der Beteiligte zu 6. hat in Ausübung seiner Funktionen als |
| | a) | Betriebsratsvorsitzender |
| | | oder |
| | b) | Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender oder einfaches Mitglied des Betriebsausschusses |
| | | oder |
| | c) | Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender oder einfaches Mitglied eines Ausschusses des Betriebsrates nach § 28 BetrVG |
| | | oder |
| | d) | bei Übernahme der Funktion des Sprechers des Betreuungsbereichs des Betriebsrats ‚Instandhaltung, Technischer Service, Toolmanagement‘ für den Falle der Verhinderung des derzeitigen Sprechers dieses Bereiches, den Beteiligten zu 7., auf Grundlage der am 12. April 2018 in Kraft getretenen Geschäftsordnung des Betriebsrates, Anlage 2 |
| | | oder |
| | e) | als Sprecher, stellvertretender Sprecher oder einfaches Mitglied der Arbeitsgruppe des Betriebsrates ‚Parität‘ auf Grundlage der am 12. April 2018 in Kraft getretenen Geschäftsordnung des Betriebsrates, Anlage 4 |
| | die E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats mit der Arbeitgeberin über den Account des Betriebsrates: w abzuwickeln. Er hat an den Betriebsrat gerichtete E-Mails, die ihm im Zusammenhang mit den unter a) - e) aufgeführten Funktionen an seine eigene individuelle Betriebsrats-E-Mail-Adresse gesandt werden, an den Account des Betriebsrates: w weiterzuleiten. |
| 2. | Der Beteiligte zu 7. hat in Ausübung seiner Funktionen als |
| | a) | dritter Stellvertreter des Betriebsratsvorsitzenden, für den Fall des Nachrückens in die Position des Betriebsratsvorsitzenden |
| | | oder |
| | b) | Mitglied des Betriebsausschusses |
| | | oder |
| | c) | Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender oder einfaches Mitglied eines Ausschusses des Betriebsrates nach § 28 BetrVG |
| | | oder |
| | d) | Sprecher oder sonstiges Mitglied der Kommission ‚Ideenmanagement‘ auf Grundlage der am 12. April 2018 in Kraft getretenen Geschäftsordnung des Betriebsrates, Anlage 3 |
| | | oder |
| | e) | Sprecher oder sonstiges Mitglied der Kommission des Betriebsrates ‚Informationstechnologie‘ auf Grundlage der am 12. April 2018 in Kraft getretenen Geschäftsordnung des Betriebsrates, Anlage 3 |
| | | oder |
| | f) | Mitglied der Arbeitsgruppe ‚Soziales‘ auf Grundlage der am 12. April 2018 in Kraft getretenen Geschäftsordnung des Betriebsrates, Anlage 4 |
| | | oder |
| | g) | Sprecher oder sonstiges Mitglied des Betreuungsbereiches des Betriebsrates ‚Instandhaltung, Technischer Service, Toolmanagement‘ auf Grundlage der am 12. April 2018 in Kraft getretenen Geschäftsordnung des Betriebsrates, Anlage 2 |
| | die E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats mit der Arbeitgeberin über den Account w abzuwickeln. Er hat an den Betriebsrat gerichtete E-Mails, die ihm im Zusammenhang mit seinen unter a) - g) aufgeführten Funktionen an seine eigene E-Mail-Adresse gesandt werden, an den Account: w weiterzuleiten. |
| 3. | Der Beteiligte zu 9. hat in Ausübung seiner Funktionen als |
| | a) | stellvertretender Betriebsratsvorsitzender, für den Fall des Nachrückens in die Position des Betriebsratsvorsitzenden |
| | | oder |
| | b) | stellvertretender Vorsitzender oder als sonstiges Mitglied des Betriebsausschusses |
| | | oder |
| | c) | Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender oder einfaches Mitglied eines Ausschusses des Betriebsrates nach § 28 BetrVG |
| | | oder |
| | d) | Sprecher oder sonstiges Mitglied der Kommission des Betriebsrates ‚Kommission für Arbeitspolitik, Leistungsbemessung und Planung‘ auf Grundlage der am 12. April 2018 in Kraft getretenen Geschäftsordnung des Betriebsrates, Anlage 3 |
| | | oder |
| | e) | Mitglied der Arbeitsgruppe des Betriebsrates ‚Parität‘ auf Grundlage der am 12. April 2018 in Kraft getretenen Geschäftsordnung des Betriebsrates, Anlage 4 |
| | | oder |
| | f) | Mitglied des Betreuungsbereiches des Betriebsrates ‚Verwaltung‘ auf Grundlage der am 12. April 2018 in Kraft getretenen Geschäftsordnung des Betriebsrates, Anlage 2 |
| | die E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats mit der Arbeitgeberin über den Account: w abzuwickeln. Er hat an den Betriebsrat gerichtete E-Mails, die ihm im Zusammenhang mit seinen unter a) - f) aufgeführten Funktionen an seine eigene E-Mail-Adresse gesandt werden, an den Account: w weiterzuleiten. |
| 4. | Der Beteiligte zu 10. hat in Ausübung seiner Funktionen als |
| | a) | zweiter Stellvertreter des Betriebsratsvorsitzenden |
| | | oder |
| | b) | Mitglied des Betriebsausschusses |
| | | oder |
| | c) | Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender oder einfaches Mitglied eines Ausschusses des Betriebsrates nach § 28 BetrVG |
| | | oder |
| | d) | Sprecher oder sonstiges Mitglied der Kommission des Betriebsrates ‚Personal‘ auf Grundlage der am 12. April 2018 in Kraft getretenen Geschäftsordnung des Betriebsrates, Anlage 3 |
| | | oder |
| | e) | Sprecher oder sonstiges Mitglied des Betreuungsbereichs des Betriebsrates ‚Produktion‘ auf Grundlage der am 12. April 2018 in Kraft getretenen Geschäftsordnung des Betriebsrates, Anlage 2 |
| | die E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats mit der Arbeitgeberin über den Account: w abzuwickeln. Er hat an den Betriebsrat gerichtete E-Mails, die ihm im Zusammenhang mit seinen unter a) - e) aufgeführten Funktionen gesandt werden, an den Account: w weiterzuleiten.“ |