Category Image
Richtlinien

oKFE-RL – Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme

Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-Richtlinie/oKFE-RL)
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

oKFE-RL – Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme



II. § 8 oKFE-RL, Abklärungsdiagnostik

1 Bei einem positiven Test auf occultes Blut besteht im Rahmen des Früherkennungsprogramms der Anspruch auf Abklärung durch eine Koloskopie. 2 Die Durchführung erfolgt gemäß II. § 7. 3 Ist diese Koloskopie unauffällig, ist in den auf das Untersuchungsjahr folgenden 9 Kalenderjahren keine Früherkennungsmethode anzuwenden. 4 Danach kommen die Früherkennungsmethoden nach II. § 3 Absatz 2, nach Maßgabe des Absatz 5 wieder zur Anwendung.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK NordWest
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Expertenforum

Expertenforum

Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.