Category Image
Grundsätze

Reha-Empf – Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess

Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe gemäß § 26 Absatz 1 in Verb. mit § 25 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und 6 und gemäß § 26 Absatz 2 Nummer 2, 3, 5, 7 bis 9 SGB IX (Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess [Reha-Empf])
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

Reha-Empf – Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess



§ 76 Reha-Empf, Anwendung der §§ 108 ff. SGB X

1 Die Regelungen der §§ 108 ff. SGB X finden bzgl. der Geltendmachung von Erstattungsansprüchen Anwendung. 2 Abweichend von § 109 SGB X sind nach § 16 Absatz 3 SGB IX Verwaltungskosten pauschal in Höhe von 5 % der Leistungsaufwendungen zu erstatten.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK NordWest
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Expertenforum

Expertenforum

Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.