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Rundschreiben

1996 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum KSVG; Durchführung ab 1. 1. 1996 [RS 1996/01]
Sozialversicherungsrecht
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1996 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 6.3.2. RS 1996/01, Wahlrechte während einer fortbestehenden Mitgliedschaft nach § 192 oder § 193 SGB V

(1) Das Wahlrecht nach den §§ 173 ff. SGB V gilt auch für Künstler, deren Mitgliedschaft nach § 192 Absatz 1 Nummer 2 und 3 SGB V fortbesteht, mit der Folge, dass die ab 1. 1. neu gewählte Krankenkasse von diesem Zeitpunkt an die Leistungen (z. B. Krankengeld) weiter zu gewähren hat. . .

(2) Das Wahlrecht kann ebenfalls von Künstlern ausgeübt werden, deren Mitgliedschaft während des Wehrdienstes nach § 193 Absatz 2 SGB V erhalten bleibt.


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