Category Image
Rundschreiben

2002 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen [RS 2002/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2002 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. B.I.2.3. RS 2002/02, Arbeitseinkommen

Für die Ermittlung des der Leistung zugrunde liegenden Arbeitseinkommens ist vom Begriff des Arbeitseinkommens im Sinne des § 15 SGB IV auszugehen. Arbeitseinkommen findet keine Berücksichtigung für die Bemessung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK NordWest
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Expertenforum

Expertenforum

Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.