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Rundschreiben

2002 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen [RS 2002/02]
Sozialversicherungsrecht
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2002 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. B.II.1.7. RS 2002/02, Beitragsbemessungsgrundlage für Bezieher von Übergangsgeld nach § 21 Absatz 2 SGB VI

Bei Beziehern von Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung, die in diesem Versicherungszweig freiwillig oder als versicherungspflichtige Selbständige versichert sind, gilt als beitragspflichtige Einnahmen unter Beachtung von § 21 Absatz 2 SGB VI 80 v. H. des Einkommens, das den für das letzte Kalenderjahr vor Leistungsbeginn gezahlten Rentenversicherungsbeiträgen zugrunde liegt.


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