Category Image
Rundschreiben

2009 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 17. 7. 2009 [RS 2009/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2009 - Rundschreiben Nr. 2



§ 16 SGB V/§ 8 KVLG 1989 Ziff. 3. RS 2009/02, Ausnahmen vom Ruhen

Bisher waren vom Ruhen nur Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und von Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind, nicht erfasst. Neu ist, dass nunmehr auch Früherkennungsuntersuchungen nach den §§ 25 und § 26 SGB V von der Ruhensregelung ausgenommen sind.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK NordWest
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Expertenforum

Expertenforum

Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.