Category Image
Rundschreiben

2019 - Rundschreiben Nr. 9

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des TSVG [RS 2019/09]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2019 - Rundschreiben Nr. 9



§ 48 SGB V Ziff. 1. RS 2019/09, Allgemeines

Durch die gesetzliche Neuregelung wurde die Feststellung der Leistungsdauer des Krankengeldes dahingehend verändert, dass nunmehr der Bezug von Verletztengeld der gesetzlichen Unfallversicherung wie Zeiten des Bezugs von Krankengeld zu berücksichtigen sind.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK NordWest
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Expertenforum

Expertenforum

Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.