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Richtlinien

LStR – Lohnsteuer-Richtlinien 2023

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Besteuerung des Arbeitslohns 2023 (Lohnsteuer-Richtlinien 2023- LStR 2023)
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LStR – Lohnsteuer-Richtlinien 2023



R 3.4 LStR, Überlassung von Dienstkleidung und anderen Leistungen an bestimmte Angehörige des öffentlichen Dienstes (§ 3 Nummer 4 EStG)

1 Die Steuerfreiheit nach § 3 Nummer 4 Buchstabe a und b EStG gilt für sämtliche Dienstbekleidungsstücke, die die Angehörigen der genannten Berufsgruppen nach den jeweils maßgebenden Dienstbekleidungsvorschriften zu tragen verpflichtet sind. 2 Zu den Angehörigen der Bundeswehr oder der Bundespolizei im Sinne des § 3 Nummer 4 EStG gehören nicht die Zivilbediensteten.


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