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Richtlinien

Ca-RL – Ca-Richtlinien

Gemeinsame Richtlinien nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB VI für die Erbringung von onkologischen Nachsorgeleistungen bei malignen Geschwulst- und Systemerkrankungen (Ca-Richtlinien) [Ca-RL]
Sozialversicherungsrecht
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Ca-RL – Ca-Richtlinien



§ 10 Ca-RL, Ergänzende Leistungen

Die Vorschriften zum Übergangsgeld nach §§ 20, § 21 SGB VI und über ergänzende Leistungen nach § 28 Absatz 1 SGB VI und §§ 64 ff. SGB IX finden entsprechend Anwendung.


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