Category Image
Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen [RS 1988/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1988 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. D.I.3.b. RS 1988/02, Ausgangswert

(1) Die Beiträge sind unmittelbar aus dem (ggf. auf die für den Abrechnungszeitraum geltende Beitragsbemessungsgrenze reduzierten) Arbeitsentgelt (tatsächliches Arbeitsentgelt) zu errechnen. Für Seeleute tritt an die Stelle des tatsächlichen Arbeitsentgelts das nach [§ 233 Absatz 1 SGB V in Verb. mit § 92 SGB VII] festgesetzte Durchschnittsentgelt.

(2) und (3) . . .


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK NordWest
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Expertenforum

Expertenforum

Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.