Category Image
Rundschreiben

2001 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB IX; Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung [RS 2001/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2001 - Rundschreiben Nr. 2



§ 22 SGB IX Ziff. 1. RS 2001/02, Allgemeines

Sofern für die Bedarfsfeststellung erforderlich und im Rahmen der Zusammenarbeitsregelungen geboten und möglich, sollen andere öffentliche Stellen, die keine Rehabilitationsträger sind, in das Teilhabeplanverfahren einbezogen werden. Die Interessen der Leistungsberechtigten sind dabei zu berücksichtigen.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK NordWest
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Expertenforum

Expertenforum

Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.