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Rundschreiben

2001 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB IX; Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung [RS 2001/02]
Sozialversicherungsrecht
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2001 - Rundschreiben Nr. 2



§ 64 SGB IX Ziff. 1. RS 2001/02, Allgemeines

(1) Die Vorschrift hat überwiegend deklaratorische Bedeutung und gibt einen Überblick über ergänzend zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und denen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommenden Leistungen. Für den Rehabilitationssport und das Funktionstraining hingegen bildet sie die leistungsrechtliche Grundlage.

(2) Ergänzende Leistungen nach § 64 SGB IX werden von allen Rehabilitationsträgern mit Ausnahme der Träger der Eingliederungshilfe und der öffentlichen Jugendhilfe erbracht.


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